Hängt doch neben das Kreuz noch eine Mondsichel
Langsam beginnt die Farce um den “NSU-Prozess” vor dem Oberlandesgericht München Spaß zu machen. Vor allem wegen der Anträge, die von allen Seiten an das Gericht gestellt werden.
Den Antrag des Tages hat der Anwalt eines Nebenklägers gestellt. Das Kruzifix, das in jedem Gericht in Bayern rumhängt, solle doch bitte abgenommen werden, weil sich der Mandant in seiner Religionsfreiheit beeinflusst fühle.
In meiner Welt haben Anwalt und Mandant in der Sache Recht und die Kreuze in den Gerichtssälen gehörten aus guten Gründen abgehängt. Wobei ich an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass einer meiner Gründe meine Gottlosigkeit ist, und einer deren Gründe ein Gott zu viel ist.
Mit so einem Antrag macht man sich aber sicher keine Freunde, egal ob man überhaupt einen Gott hat oder auch nicht. Gerade jetzt, wo das vermehrte Marketing der Kirchen zu fruchten anfängt, Kanzlerin und Bundespräsident auf dem Kirchentag ungeniert missionieren und die Islamfeindlichkeit in der Bevölkerung spürbar zunimmt, kommt das nicht gut an beim deutschen Michel – und schon gar nicht in Bayern.
Das Kreuz muss also um des Friedens Willen hängen bleiben, wenn sich die Aufmerksamkeit nicht von der NSU auf die sich latent hassenden Religionen verschieben soll. Aber dann ist die Religionsfreiheit wieder beeinflusst. Denn wer sich eine Religion leistet, dem ist es untersagt, sich auf einen unabhängigen Standpunkt stellen.
Also schlage ich vor, neben das Kreuz noch ein Hilal zu hängen. Und auch einen Davidstern, Abbilder von Vishnu und Shiva und einen Buddha. Dann ist jedem Gott gedient, dann kann jeder glauben was er will, sogar dann, wenn die Beweise erdrückend sind.
Sollte ich aber einmal vor einem bayrischen Gericht landen, möchte ich für mich nur eins Anspruch nehmen; Egal ob Kreuz, Hilal oder Buddha, ich werde darauf bestehen, dass sie alle abgehangen werden.
Ich bin nämlich Atheist und glaube höchstens an die Säkularität des Staates.
